STAPLER. KRÄNE. BRANDSCHUTZ.
UNSER ANGEBOT AN
SCHULUNGEN
Unsere Schulungsräume befinden sich direkt bei uns im Werk Fulda/Petersberg. Hier bekommen die Seminarteilnehmer*innen im Rahmen der Ausbildung, neben den theoretischen und praktischen Kenntnissen, auch einen Einblick hinter die Kulissen der Firma DIMOS Maschinenbau GmbH.
Neben unseren Angeboten für Staplerführer bieten wir auch Schulungen für Kranführer sowie Schulungen im Bereich des Brandschutzes an.
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Nach der DGUV Vorschrift 68 muss jeder Fahrer eines Gabelstaplers von einer autorisierten Person ausgebildet werden. Der Erwerb dieses „Fahrerausweis für Flurförderzeuge“ ist hier bei der Firma Dimos Maschinenbau GmbH, unter Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung möglich. Mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand (i.d.R. Gabelstapler) dürfen nur Personen über 18 Jahren beauftragt werden, die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Unsere Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer bietet wir für Anfänger und für Fortgeschrittene an.
STUFE 1: ALLGEMEINE AUSBILDUNG IN ANLEHNUNG AN DEN DGUV
GRUNDSATZ 308-001
Die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) beinhalten einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil , mit jeweils einer Abschlussprüfung. Im theoretischen Teil lernt der Teilnehmer Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Flurförderzeuge (z.B. Standsicherheit, Antriebsarten) kennen.
- Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich in Form eines Fragebogens mit Multiple-Choice-Antwortmöglichkeiten.
Der Lehrplan der praktischen Ausbildung, gem. DGUV Grundsatz 308-001, sieht insgesamt 7 Themenschwerpunkte vor z.B. (Einweisung am Flurförderzeug, tägliche Einsatzprüfung, Lastschwerpunktdiagramm, Hinweise am Flurförderzeug, Verlassen des Flurförderzeugs und Fahr- und Staplerübungen) die von jedem Teilnehmer der Ausbildung unter Anleitung mit einem Frontstapler durchzuführen sind.
- Die praktische Prüfung (Fahrprüfung) soll aus allen Teilen der praktischen Ausbildung zusammengesetzt werden.
Voraussetzung:
- Fahrpraxis als Gabelstaplerfahrer
- Körperliche und geistige Eignung
- 18 Jahre
Die Ausbildung richtet sich an Gabelstaplerfahrer, die bereits über Grundkenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen verfügen, aber noch keinen Befähigungsnachweis haben.
- 2 Tage / Intensiv- Schulung (Fortgeschrittene/Fahrpraxis als Gabelstaplerfahrer) der „allgemeinen Ausbildung (Stufe 1)“ an.
Für Neueinsteiger*innen im Bereich Flurförderzeuge bieten wir auf Anfrage, individuelle Anfängerkurse für die „allgemeinen Ausbildung (Stufe 1)“ an.
Nach erfolgreicher Teilnahme des Fachseminars, erhält der Teilnehmer einen Fahrausweis für Flurförderzeuge.
Schulungsinhalte
Theorie:
- Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien
- Innerbetriebliche Mitverantwortung
- Fahrerlaubnis
- Flurförderzeugarten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeuge
- Betrieb und Verkehr
- Lernen von Sicherheitskennzeichnung
- Der Umgang und das Stapeln von Lasten
- Standsicherheit
- Traglastdiagramm
- Anbaugeräte
- Abschlusstest (Theorie)
Praxis:
- Einweisung am Gabelstapler
- Tägliche Einsatzprüfung an Flurförderzeugen
- Lastschwerpunktdiagramm
- Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
- Fahrübungen - Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Praktisches Stapeln
- Sachgemäßes Parken
- Verlassen des Flurförderzeugs
- Abschließende praktische Prüfung
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Setzen Sie sich mit uns in Verbindung um einen Termin für eine Schulung zu vereinbaren.
Jährliche Unterweisung
Die jährliche Unterweisung für einen Gabelstaplerfahrer soll den Wissensstand bzw. vorhandene Kenntnisse auffrischen. Des Weiteren sollen die Seminarteilnehmer für Sicherheitsmaßnahmen, die sie im täglichen Umgang mit Gabelstaplern und Flurförderzeugen ergreifen müssen sensibilisiert werden.
Die gesetzliche Basis hierfür findet sich zum Beispiel in § 12 Arbeitsschutzgesetz, in § 12 Betriebssicherheitsverordnung sowie in § 4 DGUV Vorschrift 1. Die regelmäßige jährliche Unterweisung für ihr Unternehmen bietet folgende Vorteile:
- Berufsgenossenschaftlicher Vorschriften werden vollständig erfüllt
- Vertiefung und Auffrischung der rechtlichen und technischen Kenntnisse
- Sensibilisierung der Staplerfahrer für Gefahren und Risiken
Voraussetzungen
- Alle Mitarbeiter*innen, die im Betrieb mit Flurförderzeugen arbeiten und im Besitz eines Staplerscheines sind.
- Achtung: Die jährliche Unterweisung ist keine Ausbildung zum Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge!
Inhalte der Unterweisung
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
- Unfallanalyse im eigenen Unternehmen
- Betriebsanleitung und Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
- Lastschwerpunkt und Standsicherheit des Staplers
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Unfälle mit Flurförderzeugen
- Hinweise zum sicheren Betrieb
Dauer
- Die Dauer der jährliche Unterweisung ca. 3 - 4 Stunden.
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
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JÄHRLICHE UNTERWEISUNG FÜR KRANFAHRER UND
BEDIENER
Die Mitarbeiter in Unternehmen müssen immer ausreichend und angemessen unterwiesen werden, um effektiv Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Die gesetzliche Basis hierfür findet sich zum Beispiel in § 12 Arbeitsschutzgesetz, in dem § 12 der Betriebssicherheitsverordnung sowie in § 4 der DGUV Vorschrift 1.
Die von uns angebotene Schulung vermittelt die Inhalte in einem halbtätigen Seminar.
SCHULUNGSINHALTE
THEORIE:
- Allgemeine und rechtliche Grundlagen
- Hintergrund der jährlichen Unterweisung
- Gesetzliche Änderungen
- Sicherheit des Kranführers
- Der Lastschwerpunkt und die Standsicherheit
- Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
- Gefahren im Umgang mit Kranen
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Analyse von Unfallschwerpunkte
- Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten
PRAXIS:
- Praxisteil an Geräten
HINWEIS:
- Bitte bringen Sie Ihren Befähigungsnachweis zur Schulung mit.
- Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.
Nach erfolgreicher Teilnahme des Seminares erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
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AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER
Unsere Schulungsräume befinden sich direkt bei uns im Werk Fulda/Petersberg. Hier bekommen die Seminarteilnehmer im Rahmen der Ausbildung, neben den theoretischen und praktischen Kenntnissen, auch einen Einblick hinter die Kulissen der Firma DIMOS Maschinenbau GmbH. Arbeitgeber haben Mitarbeiter*innen zu benennen, die für den Fall eines Brandes Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, ohne sich selbst dabei zu gefährden. Diese Brandschutzhelfer sollen durch die Bekämpfung von Entstehungsbränden bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr weiteren Schaden verhindern.
Auf interessante und spannende Weise erlernen und wiederholen die Seminarteilnehmer*innen in dieser Brandschutzhelferschulung die gesetzlichen Grundlagen und wichtige Kenntnisse zur Prävention im Brandschutz. Im praktischen Teil werden der Umgang mit Feuerlöschern (Feuerlöschtraining) sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden geschult.
Die Ausbildung und Weiterbildung der Brandschutzhelfer*innen erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben der DGUV Information 205-023, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Nach der erfolgreichen Teilnahme des Seminars sind die Schulungsteilnehmer in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzhelfers auszuführen. Die von uns angebotene Schulung vermittelt die Inhalte in einem halbtätigen Seminar.
GRUNDAUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER
INHALT DER GRUNDAUSBILDUNG:
THEORIE:
- Grundlagen des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation und Brandschutzordnung
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Rechtliche Vorschriften und Haftungsfragen
- Gefahren durch Brände, Verhalten im Brand- und Gefahrenfall
- Evakuierung und Verhalten am Sammelplatz
- Notruf und Kommunikation mit den Rettungskräften
PRAXIS:
- Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen am praktischen Beispiel
- Feuerlöschübungen / Löschtaktiken an verschiedenen Brandobjekten
Hinweise: Festes Schuhwerk und angepasste Kleidung für Praxisübungen.
Nach erfolgreicher Teilnahme des Seminares erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
WEITERBILDUNG DER BRANDSCHUTZHELFER
Voraussetzung für die Weiterbildung ist eine vorhandene Grundausbildung zum
Brandschutzhelfer.
INHALTE DER WEITERBILDUNG:
THEORIE:
- Auffrischung der Inhalte der Grundausbildung des Brandschutzhelfers
- aktuelle Neuigkeiten und Informationen im Brandschutz
DAUER
- · Die Dauer der Weiterbildung ca. 3 – 4 Stunden.
PRAXIS:
- praktische Handhabung und Funktion von Feuerlöschern
Hinweise: Festes Schuhwerk und angepasste Kleidung für Praxisübungen.
Nach erfolgreicher Teilnahme des Seminares erhält jeder Teilnehmer eine
Teilnahmebescheinigung .
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